Wie Umsatzsteuer, Steuersitz und die Länder für den Verkauf eingestellt werden. Ausweisung der Umsatzsteuer, wenn der Käufer ein Unternehmen ist.
Wenn du reteach nutzt, um deine Kurse zu verkaufen, können die Umsatzsteuerverrechnung und Länderbeschränkungen für den Verkauf mit wenigen Einstellungen vorgenommen werden.
Auf folgendes solltest du achten
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Der USt-Satz wird manuell angegeben. Wenn sich dieser in deinem Land ändert, muss er manuell angepasst werden.
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Mit der Preisangabe steuerst du, ob Preise in deiner Akademie inklusive oder zuzüglich der Umsatzsteuer angezeigt werden.
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Der Steuersitz sollte dem Hauptsitz deines Unternehmen entsprechen. reteach unterstützt alle EU-Länder sowie die Schweiz als Steuersitz.
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Falls du die Bezeichnung der Umsatzsteuer auf der Rechnung und in den Preisangaben in der Akademie anpassen willst, kannst du dies mit der Einstellung Umsatzsteueranwendung (Standard) tun.
Hier ist zu beachten, dass hierdurch standardmäßig für die Akademie die Umsatzsteueranwendung festgelegt wird. Solltest du jedoch auch vereinzelt Kurse haben, die eine andere Umsatzsteueranwendung brauchen bzw. auch individuell umsatzsteuerbefreit sein müssen, dann kannst du dies unabhängig von den Standardeinstellungen auch im zugehörigen Produkt des betroffenen Kurses einstellen.
Navigiere dazu in der linken Menüleiste unter E-Commerce in deine Produkte und wähle anschließend das Produkt aus, für das die Umsatzsteueranwendung individuell angepasst werden soll.
Anschließend kann nun auf der rechten Seite im Produkt die Umsatzsteuer-Anwendung (inkl., exkl. oder befreit) individuell für dieses Produkt angepasst werden. -
Mit den Ländern für den Verkauf kannst du den Verkauf (und nur diesen) für bestimmte Länder einschränken. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- Deutschland (bzw. das Land des Steuersitzes)
- EU
- EU & Schweiz
- Alle
Umsatzsteuerverrechnung ins In- und Ausland
reteach weist die Umsatzsteuer wie folgt aus:
Der Käufer ist Endkonsument
Die Umsatzsteuer wird immer ausgewiesen.
Käufer ist ein Unternehmen
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Das Land des Käufers stimmt mit dem Steuersitz überein:
Die Umsatzsteuer wird ausgewiesen -
Das Land des Käufers stimmt NICHT mit dem Steuersitz überein:
_Falls das Land des Käufers ein EU-Land bzw. die Schweiz ist, wird das Reverse-Charge-Verfahren angewandt. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht ausgewiesen.
_Ist das Land des Käufers außerhalb der EU bzw. nicht die Schweiz, wird die Umsatzsteuer ausgewiesen.
Wichtig: Der Käufer wird ausschließlich als Unternehmen behandelt, falls dieser im Kaufprozess bzw. in seinem Profil die USt-ID hinterlegt.
Weitere Tipps:
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Falls dein Unternehmen bzw. deine Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit ist und du diese generell nicht ausweist, kannst du die Umsatzsteueranwendung standardmäßig auf "umsatzsteuerbefreit" einstellen. Falls einzelne Kurse umsatzsteuerbefreit sind, kannst du dies auch individuell im Produkt mit dem dazugehörigen Kurs wie oben beschrieben hinterlegen.
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Für eine Erklärung bzw. Gesetzestexte zur (Nicht-)Ausweisung der Umsatzsteuer kann die Standardfußzeile bzw. der Standardhinweis in den Rechnungsvorlage-Einstellungen genutzt werden.