Wie stelle ich die Umsatzsteuer und Ländereinschränkungen für den Verkauf meiner Kurse ein?
Wie Umsatzsteuer, Steuersitz und die Länder für den Verkauf eingestellt werden. Ausweisung der Umsatzsteuer, wenn der Käufer ein Unternehmen ist.
Wenn Sie reteach zum Verkauf Ihrer Kurse nutzen, lassen sich Umsatzsteuerberechnung und Länderbeschränkungen für den Verkauf mit wenigen Einstellungen individuell festlegen.
Auf folgendes sollten Sie achten
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Der USt-Satz wird manuell angegeben. Wenn sich dieser in Ihrem Land ändert, muss er manuell angepasst werden.
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Mit der Preisangabe steuern Sie, ob Preise in Ihrer Akademie inklusive oder zuzüglich der Umsatzsteuer angezeigt werden.
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Der Steuersitz sollte dem Hauptsitz Ihres Unternehmens entsprechen. reteach unterstützt alle EU-Länder sowie die Schweiz als Steuersitz.
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Falls Sie die Bezeichnung der Umsatzsteuer auf der Rechnung und in den Preisangaben in der Akademie anpassen wollen, können Sie dies mit der Einstellung Umsatzsteueranwendung (Standard) tun.
Bitte beachten Sie, dass die Umsatzsteueranwendung standardmäßig für die gesamte Akademie festgelegt wird. Wenn Sie jedoch einzelne Kurse haben, die eine abweichende Umsatzsteuerregelung benötigen oder umsatzsteuerbefreit sind, können Sie dies direkt im jeweiligen Produkt individuell einstellen.Gehen Sie dazu in der linken Menüleiste auf E-Commerce > Einstellungen und hinterlegen Sie dort die spezifischen Umsatzsteuerinformationen für das Produkt.
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Im jeweiligen Produkt können Sie festlegen, ob die Umsatzsteuer-Anwendung (inklusive, zuzüglich oder befreit) individuell für dieses Produkt gilt.
Umsatzsteuerverrechnung ins In- und Ausland
reteach weist die Umsatzsteuer wie folgt aus:
Der Käufer ist Endkonsument
Die Umsatzsteuer wird immer ausgewiesen.
Käufer ist ein Unternehmen
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Das Land des Käufers stimmt mit dem Steuersitz überein:
Die Umsatzsteuer wird ausgewiesen -
Das Land des Käufers stimmt NICHT mit dem Steuersitz überein:
_Falls das Land des Käufers ein EU-Land bzw. die Schweiz ist, wird das Reverse-Charge-Verfahren angewandt. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht ausgewiesen.
_Ist das Land des Käufers außerhalb der EU bzw. nicht die Schweiz, wird die Umsatzsteuer ausgewiesen.
Wichtig: Der Käufer wird ausschließlich als Unternehmen behandelt, falls dieser im Kaufprozess bzw. in seinem Profil die USt-ID hinterlegt.
Weitere Tipps:
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Sollte Ihr Unternehmen oder Ihre Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit sein und Sie weisen diese grundsätzlich nicht aus, können Sie die Umsatzsteueranwendung standardmäßig auf „umsatzsteuerbefreit“ setzen. Wenn hingegen nur bestimmte Kurse umsatzsteuerbefreit sind, lässt sich diese Einstellung individuell direkt im jeweiligen Produkt vornehmen.
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Für eine Erklärung bzw. Gesetzestexte zur (Nicht-)Ausweisung der Umsatzsteuer kann die Standardfußzeile bzw. der Standardhinweis in den Rechnungsvorlage-Einstellungen genutzt werden.