Was muss ich bei dem Abschluss des Vertrags über die Auftragsverarbeitung (AVV) beachten?
Da reteach persönliche Daten (Mitarbeitende, Teilnehmende, Kunden) speichert, ist ein AVV abzuschließen.
Für dich als Kunde von reteach ist die Susell GmbH als Betreiber der Plattform der Auftragnehmer für die Auftragsdatenverarbeitung. Du als Kunde bist der Auftraggeber. reteach verarbeitet also in deinem Auftrag persönliche Daten deiner Mitarbeitenden, Kunden oder anderen Teilnehmenden. Dazu gehören z.B. E-Mail-Adressen, Namen, aber auch Daten über den Lernfortschrift uvm.
Nach 28 DSGVO ist hierüber eine AVV abzuschließen (Oft wird statt AVV auch der Begriff ADV oder DPA verwendet). Diesen Prozess haben wir für dich einfach gestaltet, sodass du die AVV elektronisch abschließen kannst.
Hier findest Du vorab alle Informationen zum Thema Datenschutz bei reteach Bitte leite diese Dokument Eurem Datenschutzbeauftragten vorab zu, da es alle Fragen beantwortet.
So gehst du vor, um den AVV abzuschließen
In deinem Benutzerkonto findest du im Bereich Dashboard eine Meldung, falls du der Auftragsverarbeitung noch nicht zugestimmt hast. Wichtig ist, dass auf eurer Seite der elektronische Abschluss durch eine hierzu befugte Person erfolgt.
Soweit ihr einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten habt, leitet bitte zunächst den Auftragsverarbeitungsvertrag sowie das Infoblatt Thema Datenschutz bei reteach eurem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung zu.
Nach der Zustimmung ist der Vertrag über die Auftragsverarbeitung mit uns elektronisch abgeschlossen. Ihr findet diesen zum Download im Kundenbereich unter Einstellungen -> Rechtliches.
Anlage: AVV
In Ergänzung findet ihr hier vorab den Auftragsverarbeitungsvertrag, wenn ihr diesen eurem Datenschutzbeauftragten vorlegen möchten: Herunterladen (PDF)
Individuelle AVV
Unsere AVV wurden sorgfältig geprüft und sind bei mehreren hundert Kunden so im bewährten Einsatz. Falls Eurer Unternehmen den Abschluß einer individuellen AVV mit uns für zwingend geboten hält, dann ist dies gegen eine Aufwandsentschädigung von EUR 250,- netto für die Überprüfung möglich.
Da jede Änderung unserer AVV und der Anlagen bei individuell vereinbarten AVV berücksichtigt werden müssen ist dies ferner mit erheblichen Aufwand in der Überwachung und Änderung der jeweiligen individuell vereinbarten AVV verbunden. Daher erheben wir zusätzlich eine jährliche Handlingpauschale von EUR 500,- netto für mit uns abgeschlossene individuelle AVV mit den Anlagen.
Bitte kontaktiere uns hierzu unter datenschutz@reteach.io.