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Wie setze ich reteach für Arbeitssicherheitsunterweisungen ein?

Sie kombinieren den allgemeinen reteach-Kurs mit Ihrer eigenen Betriebsanweisung und lassen beides digital bestätigen. Der Kurs vermittelt das Fachwissen, Ihre Betriebsanweisung ergänzt die arbeitsplatzspezifischen Angaben – reteach dokumentiert Teilnahme, Ergebnis und Bestätigung nachvollziehbar. Die Verantwortung für die Unterweisung selbst bleibt beim Arbeitgeber.

Was stellt reteach bereit und was verantworte ich?

reteach stellt bereit: standardisierte E-Learning-Kurse zu Themen der Arbeitssicherheit (z. B. Brandschutz, Erste Hilfe, Bildschirmarbeit, Gefährdungen und Arbeitsmittel), ausgewiesene Kursversion und Inhaltsstand, Plattformfunktionen wie Pflichtlektionen, PDF-Upload, Quiz, digitale Signatur und Zertifikate sowie die automatische Dokumentation mit Zeitstempel.

Sie als Arbeitgeber verantworten:

  • die Gefährdungsbeurteilung je Arbeitsplatz (§ 5 ArbSchG) und die darauf aufbauenden Betriebsanweisungen
  • die Auswahl der passenden Kurse, deren Zuweisung an die richtigen Gruppen und die Prüfung, ob die Inhalte für die konkrete Tätigkeit ausreichen
  • die Ergänzung um betriebsspezifische Inhalte (Betriebsanweisungen, standortspezifische Regelungen, Meldewege)
  • die Entscheidung, ob zusätzlich praktische Übungen oder persönliche Unterweisungen nötig sind
  • eine erreichbare Ansprechperson für Rückfragen sowie die Durchführung während der Arbeitszeit (§ 12 Abs. 1 ArbSchG)

Wie ist eine Unterweisung in reteach aufgebaut?

In vier aufeinander aufbauenden Stufen:

  • Stufe 0 – Auswahl und Eignungsprüfung: Gleichen Sie den Kurs mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab: Passt er zur Tätigkeit? Welche Gefährdungen deckt er ab, welche nicht? Was müssen Sie ergänzen? Diese Entscheidung trifft der Arbeitgeber.
  • Stufe 1 – Allgemeine Unterweisung: Der reteach-Kurs vermittelt das Fachwissen, z. B. „Brandschutz im Unternehmen“ mit Brandklassen, Verhalten im Brandfall und Rettungswegen.
  • Stufe 2 – Betriebsspezifische Ergänzung: Laden Sie Ihre Betriebsanweisung als PDF in den Kurs (Kurs öffnen → Lektion hinzufügen → PDF hochladen) und markieren Sie die Lektion als Pflichtlektion. Für mehrere Arbeitsbereiche legen Sie einfach mehrere Lektionen an.
  • Stufe 3 – Verständniskontrolle und Bestätigung: Über Kurs öffnen → Einstellungen → Abschlussbestätigung aktivieren Sie die digitale Signatur mit Ihrem eigenen Bestätigungstext. Sie wird mit Zeitstempel, Name und Kurs-ID im Teilnahmenachweis gespeichert.

💡 Quiz und Abschlussbestätigung ergänzen sich: Das Quiz prüft das Verständnis des allgemeinen Kursinhalts – wir empfehlen eine Mindestpunktzahl von z. B. 80 %. Die Abschlussbestätigung dokumentiert, dass die Betriebsanweisung gelesen und offene Fragen geklärt wurden. Beides zusammen ergibt die Kette: Gefährdungsbeurteilung → Kurs mit Quiz → Betriebsanweisung mit Bestätigung → Zertifikat.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 ArbSchG), bei Jugendlichen halbjährlich (§ 29 Abs. 2 JArbSchG) sowie anlassbezogen: bei Einstellung, bei Wechsel des Aufgabenbereichs, bei neuen Arbeitsmitteln, nach Unfällen und Beinaheunfällen und bei Änderung der Gefährdungsbeurteilung. Mit dem Wiederholungsintervall und ablaufenden Zertifikaten versendet reteach automatisch Erinnerungen; im Compliance-Dashboard sehen Sie per Ampel, welche Zertifikate gültig sind.

Was ist mit Unterweisungen, die vor Ort stattfinden müssen?

Für bestimmte Themen – etwa den Umgang mit Gefahrstoffen (§ 14 Abs. 2 GefStoffV verlangt ausdrücklich eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung), die Bedienung spezifischer Maschinen oder praktische Übungen – ist E-Learning kein Ersatz. reteach unterstützt hier organisatorisch: Sie legen den Vor-Ort-Termin als Präsenzveranstaltung an, protokollieren die Anwesenheit, hinterlegen die Betriebsanweisung als PDF, lassen im Anschluss digital bestätigen und stellen ein Zertifikat aus.

Was muss ich bei Betriebsrat und Datenschutz beachten?

Die Einführung digitaler Unterweisungen berührt regelmäßig Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrats – etwa bei der Durchführung von Unterweisungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) und bei Auswertungen zu Quizergebnissen oder Abschlussquoten (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Auch die Verarbeitung der Teilnahmedaten ist datenschutzrechtlich zu bewerten. Viele Unternehmen regeln das in einer Betriebsvereinbarung zum Lernmanagementsystem – eine frühzeitige Einbindung verkürzt die Einführung erheblich.

Wo finde ich den vollständigen Leitfaden?

Rollenverteilung, Formulierungsbeispiele für die Abschlussbestätigung, den Abgleich mit der Gefährdungsbeurteilung und eine Checkliste zum Einrichten haben wir ausführlich zusammengestellt:

Arbeitssicherheitsunterweisungen mit reteach – Leitfaden für Kunden (PDF)