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Erfüllen die Schulungen von reteach die gesetzlichen Anforderungen und werden sie als offizieller Nachweis anerkannt?

Ja. Digitale Schulungen und die daraus entstehenden Nachweise sind in Deutschland Papiernachweisen rechtlich gleichgestellt – die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erkennt E-Learning ausdrücklich als zulässiges Mittel für Unterweisungen an (DGUV Regel 100-001). Entscheidend ist, dass die Schulung inhaltlich passt, das Verständnis überprüft wird und alles revisionssicher dokumentiert ist. Genau darauf ist reteach ausgelegt.

Welche Voraussetzungen muss eine digitale Unterweisung erfüllen?

Vier Punkte müssen erfüllt sein – so unterstützt reteach Sie dabei:

  • Inhaltliche Eignung – über 500 didaktisch aufbereitete Kurse zu gesetzlich relevanten Themen, mindestens jährlich und bei Rechtsänderungen geprüft. Ergänzen Sie sie um eigene Betriebsanweisungen und Richtlinien.
  • Aktive Verständnisüberprüfung – die Quiz-Funktion mit konfigurierbarer Mindestpunktzahl (z. B. 80 %) erfüllt die Anforderung aus § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 4.
  • Erreichbare Ansprechperson – die digitale Abschlussbestätigung am Kursende dokumentiert, dass Teilnehmende die Möglichkeit zur Rückfrage hatten.
  • Revisionssichere Dokumentation – Teilnahme, Zeitpunkt, Quiz-Ergebnis und Bestätigung werden automatisch und unveränderbar erfasst.

Was dokumentiert reteach automatisch?

Für jede Schulung werden Name der teilnehmenden Person, Datum und Uhrzeit, der absolvierte Kurs inklusive Version, das Quiz-Ergebnis, die Abschlussbestätigung mit Zeitstempel sowie das ausgestellte Zertifikat als PDF festgehalten. Diese Nachweise stehen im Admin-Dashboard jederzeit zum Abruf und Export bereit und können Aufsichtsbehörden, Auditoren oder Versicherern vollständig vorgelegt werden.

Abgedeckt sind damit unter anderem Arbeitssicherheit (§ 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1), Datenschutz (DSGVO), AGG, Geldwäscheprävention (§ 6 GwG), Hinweisgeberschutz (HinSchG), Lieferkettensorgfalt (§ 6 LkSG), KI-Kompetenz (Art. 4 EU AI Act) sowie Informationssicherheit und NIS2.

Wofür bleibt mein Unternehmen verantwortlich?

Unterweisungspflichten treffen den Arbeitgeber unmittelbar und lassen sich durch eine Lernplattform effizient erfüllen, aber nicht auf einen Anbieter übertragen. In Ihrer Hand bleiben: die Auswahl der passenden Kurse, die Ergänzung um betriebsspezifische Inhalte, die Festlegung der Unterweisungsintervalle und Zielgruppen, die Möglichkeit zur Rückfrage für Beschäftigte sowie die Archivierung der Nachweise gemäß den geltenden Aufbewahrungsfristen.und

Wann ist zusätzlich eine Präsenzunterweisung nötig?

E-Learning deckt den Wissensteil einer Unterweisung vollständig ab. Praktische Anteile – etwa die Unterweisung am konkreten Arbeitsplatz, der Umgang mit Gefahrstoffen und Schutzausrüstung, Ersthelfer-Ausbildung oder die Einweisung an Maschinen – müssen weiterhin vor Ort stattfinden. Für dieses Blended-Learning-Modell können Sie in reteach Präsenzveranstaltungen inklusive Anwesenheitserfassung anlegen und digital dokumentieren.

Wo finde ich die ausführliche Einordnung?

Alle Rechtsgrundlagen, die Aufbewahrungsfristen je Schulungsbereich und die vollständige Rollenverteilung zwischen reteach und Arbeitgeber haben wir in einem Positionspapier zusammengefasst:

reteach Schulungen und gesetzliche Nachweispflichten – Positionspapier (PDF)